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Das Mittelganghaus in Ludwigsfelde

Mitten im Stadtzentrum leben
Mitten im Stadtzentrum können Seniorinnen und Senioren in Ludwigsfelde gut wohnen. Im Mittelganghaus in der Karl-Liebknecht-Straße gibt es seniorenfreundliche Zwei- und Dreizimmerwohnungen im Stadtzentrum. Seit Oktober 2009 sind alle 160 Haushalte barrierefrei zu erreichen. Das 1970 erbaute Haus, das schon immer über 2 Aufzüge verfügte, wurde Schritt für Schritt saniert. Aber der barrierefreie Zugang war nicht gesichert. An der Eingangstür, zum Briefkasten und zum Keller mussten die Mieter einige Stufen überwinden. Mit dem giebelseitigen Neuanbau ist es nun gelungen, dieses Problem zu lösen – ohne Aufpreis für die Mieter. Die Wohnungsgesellschaft „Märkische Heimat“ in Ludwigsfelde verfügt jetzt über 200 barrierefreie Wohnungen und hat sich vorgenommen, die Zahl im nächsten Jahr auf 280 zu erhöhen.Wer in diesem Haus wohnt, kann Ärzte, Apotheken, eine Physiotherapeutische Praxis, Friseur, Banken und eine Postfiliale sowie diverse Kleingewerbe gut erreichen.
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weiter lesen »Gut wohnen im Alter - in Berliner Seniorenheimen
Die URANIA Berlin lädt am 05.11.2009 zu der Veranstaltung „Gut wohnen im Alter - in Berliner Seniorenheimen“ ein. Der Historiker und ehemalige Kulturredakteur beim SPIEGEL und beim DeutschlandRadio Berlin Dr. Konrad Franke hat in Berliner Alten- und Pflegeheimen recherchiert und meint, dass es weit weniger schlechte Heime gibt, als viele glauben. Dennoch gibt es vieles, was man vor einer Entscheidung für den Umzug in eine Einrichtung überlegen und prüfen sollte. In seinem Vortrag stellt er seine Erfahrungen vor und plädiert für ein sensibles Vorgehen bei der eigenen Entscheidungsfindung. Mehr dazu finden Sie hier:
Verbraucherschutz bei der Wahl der richtigen Wohn- und Betreuungsform
Im Oktober 2009 ist das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz der Bundesregierung in Kraft getreten. Es soll den Verbraucherschutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen stärken und vor Benachteiligungen schützen. Wer sich für Betreutes Wohnen oder Wohnen im Pflegeheim entscheidet, erwartet Transparenz und Verlässlichkeit. Das neue Gesetz löst das Heimgesetz ab. Wer Verträge mit Pflegeheimen oder Einrichtungen des Betreuten Wohnens abschließen will, hat Anspruch auf vorvertragliche Informationen über Leistungen, Entgelte und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen in leicht verständlicher Sprache. Grundsätzlich werden Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei Befristungen nur im Interesse der Verbraucher zulässig sind.
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