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Wohnen in Einrichtungen

Bild zum Thema Wohnen in Einrichtungen

Abwechslung bei schöner Musik im Pflegeheim

Bekannteste Wohnform im Alter
Die bekannteste Form des Wohnens von Menschen im hohen Lebensalter ist das Pflegeheim, auch wenn nur ein sehr kleiner Teil dort lebt. In Brandenburg waren es 2005 nur 4 % der Menschen über 65 Jahre, die in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung wohnten. Dem Pflegeheim gleichgestellt sind "unterstützende Wohnformen" wie Hausgemeinschaften oder Wohngemeinschaften, die ähnlich wie ein Pflegeheim arbeiten.

Besonderheiten des Wohnens in Einrichtungen
Das Wohnen ist hier mit Pflege und Betreuung sehr eng verknüpft. Der Träger der Einrichtung, mit dem die Bewohner ihre Verträge abschließen, bestimmt Organisation und Ablauf innerhalb des Hauses bzw. der Wohnung. Die Selbstbestimmung der Bewohner ist damit teilweise eingeschränkt, sie leben in einer strukturellen Abhängigkeit vom Träger der Einrichtung. Zum Schutz der Bewohner gelten für Heime strenge gesetzliche Vorschriften, z.B. für bauliche Standards, für die Qualifikation der Beschäftigten sowie für die Interessenvertretung der Bewohner. Das ist für manche Menschen mit einem großen Sicherheitsbedürfnis eine Erleichterung, die Verantwortung für die Gestaltung des Tages und die Sicherung der Versorgung  wird ihnen abgenommen. Für viele ist das aber auch ein Problem, da sie bzw. die Angehörigen ihre eigenen Vorstellungen von der Alltagsgestaltung und Pflegequalität nicht immer durchsetzen können.

Qualität genau prüfen
Die Einrichtungen selbst sind sehr unterschiedlich in ihrem Selbstverständnis, in der Qualität der Pflege und dem Maß an Selbstbestimmung, das sie ihren Bewohnern ermöglichen.
Die finanziellen Bedingungen für die stationäre Pflege unterscheiden sich von denen in der ambulanten Pflege. Deshalb sind auch Information, Beratung, Besuche vor Ort und Vergleiche der Einrichtungen sehr wichtig, um für sich bzw. seinen Angehörigen die geeignete Einrichtung auszusuchen. Checklisten und Beratungsstellen können die Entscheidung unterstützen. Durch das neue Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg (BbgPBWoG) werden die Rechte der Verbraucher geschützt. Durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen (AuW) werden die Einrichtungen ständig überprüft. Bei den Pflegestützpunkten vor Ort kann man sich darüber umfassend beraten lassen.

Konkrete Angebote vor Ort finden Sie im Einrichtungsverzeichnis im Internet. Hier finden sie Adressen und Ansprechpartner. Sollte es in Einrichtungen Probleme mit der Pflege geben, gibt es bei Pflege in Not eine Beratungshotline.   

 
 
Ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.