Wie bereits berichtet, tritt das Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) am 01.01.2023 in Kraft.
Erhöhung für bisherige Wohngeldempfänger
Die Erhöhung des Wohngeldes führt im Jahr 2023 für die bisherigen Wohngeldhaushalte voraussichtlich zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 190 Euro pro Monat. Im Durchschnitt aller bisherigen Wohngeldhaushalte wird das Wohngeld von rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Das ist mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes.
Ausweitung der wohngeldberechtigten Haushalte
Die Anzahl der Wohngeldhaushalte soll nach dieser neuen Verordnung von rund 600.000 Haushalte auf zwei Millionen Haushalte steigen. Darüber hinaus wird auch eine Heizkostenkomponente als fortlaufender Leistungsbaustein im Wohngeld enthalten sein und die Klimakomponente eingeführt.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Bundesbauministeriums. Hier kann man auch den Wohngeldrechner zu finden, durch den man sich einen Überblick über den eigenen Anspruch verschaffen kann.
Auch Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner sollten Anspruch prüfen
Der BIVA-Pflegeschutzbund rät allen Menschen in Pflegeheimen, die noch kein Wohngeld beziehen, ihren Anspruch zu prüfen. „Mit dem neuen Wohngeld Plus und wegen der aktuell exorbitanten Entgelterhöhungen lohnt es sich doppelt, den eigenen Wohngeld-Anspruch zu prüfen“, sagt Ulrike Kempchen, leitende Juristin des BIVA-Pflegeschutzbundes. Wenn das verwertbare Vermögen 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person nicht übersteigt, kann Wohngeld bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des BIVA-Pflegeschutzbundes hier.