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MIL veröffentlicht neue Mietwohnungsbauförderungsrichtlinie

Vor dem Hintergrund gestiegener Bau- und Grundstückskosten hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg die Mietwohnungsbauförderung neu geregelt. Laut Presseinformation vom 06.04.2022 schafft die neue Richtlinie verlässliche Rahmenbedingungen für weitere Investitionen der Wohnungsunternehmen und damit für mehr bezahlbaren Wohnraum.
Bauminister Guido Beermann verwies darauf, dass die Wohnraumförderung des Landes eine Erfolgsgeschichte ist, die auch in Zukunft weitergeschrieben wird. Allein der Mietwohnungsbau wurde im letzten Jahr mit 150 Millionen Euro unterstützt.
Um den aktuellen Herausforderungen an die Wohnungsbauunternehmen hinsichtlich stark gestiegener Kosten für Grund und Boden sowie für Baumaterialien und Bauleistungen besser gerecht zu werden, wurde die Mietwohnungsbauförderungs-Richtlinie überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Ziel ist es, auch weiterhin bezahlbaren Wohnraum für Brandenburg zu schaffen.
Durch die Mietwohnungsbaubauförderung gewährt das Land Brandenburg Darlehen und Zuschüsse für die Schaffung sowie die Modernisierung und Instandsetzung von generationsgerechten Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten. Auch für den nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen stellt das Land Darlehen und Zuschüsse bereit.
Bei der Vergabe der geförderten Wohnungen werden insbesondere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende sowie Personen in sozialen Notlagen (Wohnungslose und geflüchtete Menschen) berücksichtigt. Darüber hinaus stehen neue Konzepte für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter und weitere innovative Formen des Zusammenlebens im Fokus. Für Menschen mit schweren Mobilitätsbehinderungen können in vorhandenen Mietwohnungen Verbesserungen der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten gefördert werden.
Folgende Anpassungen wurden an der Mietwohnungsbauförderrichtlinie vorgenommen:
• Erhöhung des Zuschusses für Aufzüge bzw. Maßnahmen für eine barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen
• Moderate Anpassung der Förderobergrenze bzw. der höchstzulässigen Mietobergrenzen
• Für Einzelfälle wurde die Möglichkeit eröffnet, von den obligatorischen Regelungen und Finanzierungsstrukturen abzuweichen, wenn dies zur nachhaltigen Einsparung von Förderungsmitteln führt.

Die Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderR) wurde rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft gesetzt.

Eintrag vom 08.04.2022 unter »Aktuelles und Interessantes«
 
 
Ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.