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Mietspiegel für Städte ab 50.000 Einwohner jetzt Pflicht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung beschlossen. AfD und FDP stimmten gegen den Gesetzentwurf, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Einen Entschließungsantrag der Grünen zum Gesetzentwurf lehnte der Bundestag ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, ist das Vergleichsmietensystem Aushängeschild des sozialen Mietrechts. Es gewährleiste Rechtssicherheit und den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihres wichtigsten Abbildungsinstruments, des Mietspiegels, habe in der Praxis stetig zugenommen. Gleichzeitig seien in jüngerer Zeit qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren infrage gestellt worden. Häufiger Streitpunkt sei die Frage gewesen, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs beschränkte der Bundestag die Grundsätze, nach denen qualifizierte Mietspiegel zu erstellen sind, auf das Wesentliche. Die zukünftig maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze wurden in einer Mietspiegelverordnung konkretisiert. Zur Verbesserung der Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel werden den Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt. Um Rückläufe aus den Befragungen zu erhöhen und Verzerrungen aufgrund selektiven Antwortverhaltens zu vermeiden, wurde eine Auskunftspflicht eingeführt. Um den Aufwand zu verringern, der mit dem Erstellen und Ändern von Mietspiegeln verbunden ist, wurde der Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert.

Oppositionsinitiativen abgelehnt
Das Gesetz war im Vorfeld sehr umstritten. Mehrere Anträge und Gesetzentwürfe wurden abgelehnt. . U.a. forderte die Linke mit ihrem ersten abgelehnten Antrag die Einführung eines bundesweiten Mietendeckels, mit dem zweiten den Kündigungsschutz für Mieter zu verbessern und mit dem dritten, Kündigungen von Mietern über 70 zu verbieten. Alle drei Anträge wurden bei Enthaltung der Grünen zurückgewiesen. Ein vierter Antrag von Bündnis 90/Die Grüne, um „Kündigungsschutz und Minderungsrecht in Zeiten der Pandemie zu verbessern“ wurde gegen die Stimmen der Linken und Grünen abgelehnt.
Eintrag vom 25.06.2021 unter »Aktuelles und Interessantes«
 
 
Ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.