Wie können Gemeinden, Ämter und Städte die Fördermittel einsetzen, die das Land Brandenburg für die Pflegestrukturen vor Ort zur Verfügung stellt?
Die Fachstelle für Altern und Pflege im Quartier FAPIQ und das Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg haben dazu in einer Broschüre praxisnahe Anregungen und Hinweise zusammengestellt.
„Pflege vor Ort“ ist eine Fördersäule des „Pakt für Pflege“, den das Land Brandenburg am 23.12.2020 beschlossen hat. Ämter, Gemeinden und Städte sind direkt antragsberechtigt, um Mittel für niedrigschwellige Angebote im vorpflegerischen und pflegerischen Bereich zu beantragen. Mit den Maßnahmen sollen die Menschen mit (drohendem) Pflegebedarf und deren pflegende Angehörige unterstützt und ihnen soziale Teilhabe ermöglicht werden.