Bereits im eigenen Haus ist es oft schwierig, enge und steile Treppen – sozusagen „Bausünden“ aus unbedarften Jugendtagen –mit einem Aufzug fürs Alter barrierefrei zu machen. Denn Baugenehmigung und Betriebsvorschriften können neben finanziellen Aspekten unliebsame Hürden darstellen. Wie der Verein Wohnen im Eigentum. die Wohneigentümer e.V. (WiE) nun aufzeigt, gestaltet sich die Nachrüstung mit einem solchen Aufzug in einer Wohnungseigentümergemeinschaft noch ungleich schwieriger. Hier kommt zu den genannten Gründen noch der Umstand, dass mehrere Parteien beteiligt sind und sich einigen müssen und dass das geltende Wohnungseigentumsgesetz den Einbau eines Aufzugs hier nur ungenügend regelt. Deshalb setzt sich WiE dafür ein, dass diese und ähnliche Maßnahmen zum Barriereabbau in einer Wohnungseigentümergemeinschaft bald gesetzlich besser geregelt und somit einfacher zu realisieren sind. Auf seiner Website gibt der Verein einen Überblick darüber, wie die momentane Gesetzeslage aussieht, welche Forderungen an den Gesetzgeber gestellt werden und welche Fördermittel für den Barriereabbau beantragt werden können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von WiE.