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Zu viel für eine Sozialwohnung aber oft zu wenig für die reguläre Miete - brandenburgische Landesregierung greift ein

Dies galt bislang nicht nur für Studierende und Auszubildende sondern auch für viele Senioren und für Menschen mit Behinderung. Ein untragbarer Zustand, wie nun auch die Landesregierung befand. Das frisch verabschiedete Wohnraumförderungsgesetz setzt denn auch genau an diesem Punkt an. Es hebt die Einkommensgrenze für Wohnberechtigungsscheine an und passt sie so der aktuellen Preisentwicklung an. So darf das Einkommen eines 1-Personen-Haushalts anstatt wie bisher 12.000€ künftig 15.600€ und das eines 2-Personen-Haushalts anstatt 18.000€ bald 22.000€ betragen für beide Gruppen bedeutet dies eine Steigerung um 22 bzw. 30%. Auch für Wohngemeinschaften soll sich durch das neue Gesetz etwas ändern, denn auch die Einkommensgrenze einer weiteren Person im Haushalt wurde um 800 € auf nun 4900€ aufgestockt. Lag die monatliche Einkommensgrenze für die Bewohner einer 3er-WG in einer Sozialwohnung vorher im Monat bei rund 614€ pro Person so beträgt sie künftig 747€ pro Person. Dies ermöglicht mehr Senioren zusammen mit anderen Senioren eine mietpreisgebundene Wohnung zu beziehen und dadurch mehr Geld zum Leben übrig zu behalten. Das neue Gesetz ist also ein Schritt in die richtige Richtung!

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung.

Eintrag vom 15.01.2019 unter »Aktuelles und Interessantes«
 
 
Ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.