Um altenpolitischer Entscheidungsprozesse auf einer soliden Grundlage voranzubringen forderte der Deutsche Bundestag 1994 die Bundesregierung auf, in jeder Legislaturperiode einen Altenbericht vorzulegen. Dazu wird eine ehrenamtlich tätige Sachverständigenkommission berufen, die in zweijähriger Tätigkeit den Altenbericht erarbeitet. Schriftliche Expertisen anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen die Kommission bei ihrer Arbeit. Die Expertisenbände werden dem Altenbericht beigefügt.
Die Erarbeitung des Altenberichts ist mit einem konkreten Auftrag verbunden. Für den 6. Altenbericht sollten die in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen vorherrschenden Altersbilder untersucht werden, da anzunehmen ist, dass die Altersbilder nicht die Realität widerspiegeln.
Am 02. Juni 2010 hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder den 6. Altenbericht von der Expertenkommission entgegengenommen, auf dessen Grundlage die Bundesregierung eine Stellungnahme erarbeiten wird. Diese wird vom Kabinett verabschiedet, an den Bundestag weitergeleitet und voraussichtlich im Herbst veröffentlicht.



